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Wichtige Mitteilung

In eigener Sache!

elpos wird seit vielen Jahren vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) finanziell unterstützt, ist aber im Gegenzug dazu verpflichtet, klar festgelegte Leistungen in den Bereichen Kurswesen, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu erbringen.
Seit dem 1. Juli 2011 müssen wir nun bei allen Veranstaltungen (Referaten, mehrteiligen Kursen und Workshops) angeben, ob die Teilnehmenden

  • ein IV-anerkanntes Kind haben

    oder

  • ein Kind, das in den letzten 10 Jahren eine sonderpädagogische Massnahme zugesprochen bekommen hat (Heilpädagogische Früherziehung, Integrierte Förderung, Logopädie, Psychomotorik, Sonderschule). Diese Massnahmen werden seit 2008 nicht mehr von der IV finanziert, wir dürfen die Kinder aber trotzdem als beitragsberechtigt angeben.

Bei allen Kursteilnehmenden mit IV-anerkanntem Kind benötigen wir die Versichertennummer (ohne weitere Angaben), im Falle von sonderpädagogischen Massnahmen eine Kopie der kantonalen Bestätigung (z.B. der Schulgemeinde).

Falls wir nicht belegen können, dass ein hoher Prozentsatz der Kursteilnehmenden beitragsberechtigte Kinder hat, werden uns ab 2012 die finanziellen Leistungen gekürzt.

Es ist uns bewusst, dass dies ein Mehraufwand für Sie bedeutet. Wir sind jedoch auf Ihr Entgegenkommen angewiesen, um auch künftig unsere elpos-Beratungsstellen mit spannenden und hilfreichen Kursangeboten betreiben zu können. Wir bedanken uns daher ganz herzlich bei allen, die diesen zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt.


Unser Verein braucht Verstärkung!
 
Wir suchen engagierte Vorstandsmitglieder und GesprächsgruppenleiterInnen
Haben Sie Interesse?

Herr Roman Täschler erteilt Ihnen gerne Auskunft.
r.taeschler@elpos-agso.ch

Gesprächsgruppe für Erwachsene :

Die Kontaktestelle Selbsthilfegruppen des Kantons Solothurn führt ab 21.04.2010 eine Gesprächsgruppe für Erwachsene mit einem ärztlich diagnostizierten ADHS.  
Weitere Informationen zu dieser Gruppe finden sie unter:
www.selbsthilfe-so.ch oder erhalten sie über Telefon-Nummer 062 296 93 91

Die Gesprächsgruppe wird unabhängig von Elpos AG/SO geführt


Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten

Am 12. Dez. 2008 trat das Schengen-Übereinkommen zwischen der Schweiz und der EU in Kraft.
Unter anderem ergab sich daraus eine Änderung für Patienten, die in einen Schengenstaat reisen und betäubungsmittelhaltige Medikamente mitführen. Zu diesen gehören auch die Stimulanzien.
Neu braucht es dafür eine offizielle Bescheinigung, die von Ärzten ausgestellt und von der Abgabestelle beglaubigt wird.

Weitere Informationen, sowie das offizielle Formular finden Sie auf: www.swissmedic.ch/betm.asp

Formular: Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln...