elpos wird seit vielen Jahren vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) finanziell unterstützt, ist aber im Gegenzug dazu verpflichtet, klar festgelegte Leistungen in den Bereichen Kurswesen, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu erbringen.
Seit dem 1. Juli 2011 müssen wir nun bei allen Veranstaltungen (Referaten, mehrteiligen Kursen und Workshops) angeben, ob die Teilnehmenden
- ein IV-anerkanntes Kind haben
oder
- ein Kind, das in den letzten 10 Jahren eine sonderpädagogische Massnahme zugesprochen bekommen hat (Heilpädagogische Früherziehung, Integrierte Förderung, Logopädie, Psychomotorik, Sonderschule). Diese Massnahmen werden seit 2008 nicht mehr von der IV finanziert, wir dürfen die Kinder aber trotzdem als beitragsberechtigt angeben.
Bei allen Kursteilnehmenden mit IV-anerkanntem Kind benötigen wir die Versichertennummer (ohne weitere Angaben), im Falle von sonderpädagogischen Massnahmen eine Kopie der kantonalen Bestätigung (z.B. der Schulgemeinde).
Falls wir nicht belegen können, dass ein hoher Prozentsatz der Kursteilnehmenden beitragsberechtigte Kinder hat, werden uns ab 2012 die finanziellen Leistungen gekürzt.
Es ist uns bewusst, dass dies ein Mehraufwand für Sie bedeutet. Wir sind jedoch auf Ihr Entgegenkommen angewiesen, um auch künftig unsere elpos-Beratungsstellen mit spannenden und hilfreichen Kursangeboten betreiben zu können. Wir bedanken uns daher ganz herzlich bei allen, die diesen zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt. |